Am Egelsee 16, 07743 Jena

Persönliche Assistenz

Was ist Persönliche Assistenz?

Persönliche Assistenz ist keine Betreuung!
– Betreuung bedeutet, dass Weisungen von anderen gegeben werden -.

„Assistenz“ bedeutet, dass die Initiative in allen Bereichen des Lebens durch Menschen mit Behinderungen selbst ergriffen wird.

Bei der Persönlichen Assistenz handelt es sich um praktische Hilfestellungen in allen Lebensbereichen, in denen sich Menschen mit Behinderungen befinden. Persönliche Assistenz ist ein ganzheitliches Hilfeprinzip im ambulanten Bereich für Grundpflege, Haushalt, Mobilität, Ernährung, Schule, Studium, Ausbildung, Beruf, Freizeit, Elternschaft für Menschen mit Behinderungen, etc.

Was verstehen wir unter Persönlicher Assistenz?

Von Persönlicher Assistenz sprechen wir nur, wenn Menschen mit Behinderungen über folgende Kompetenzen verfügen:

Personalkompetenz

Assistentinnen und Assistenten selbst auswählen und auch ablehnen zu können – und nicht das Personal des Pflegedienstes oder der Einrichtung akzeptieren zu müssen – und auch die Wahl zu haben, eine männliche oder weibliche Pflegekraft einzusetzen.

Organisationskompetenz

Einsätze und Zeiten der Hilfen planen zu können – und nicht von dem Einsatzplan des Pflegedienstes im Alltag abhängig zu sein.

Anleitungskompetenz

Über Form, Art, Umfang und Ablauf der Hilfen im Einzelnen bestimmen zu können – und nicht durch die so genannte Fachkompetenz der Pflegekräfte entmündigt zu werden. best online roulette sites

Raumkompetenz

Den Ort der Leistungserbringung festlegen zu können – und die Hilfe nicht nur innerhalb der Wohnung zu erhalten.

Finanzkompetenz

Die Bezahlung der Hilfen kontrollieren – und die korrekte Leistungserbringung auch überprüfen zu können.

Differenzierungskompetenz

Die Hilfen nach eigener Entscheidung von verschiedenen Personen oder aus einer Hand abfordern zu können – und nicht von den Leistungsdefinitionen in Kostensatzvereinbarungen der ambulanten Pflegedienste abhängig zu sein.

Persönliche Assistenz ist eine bewusst gewählte Versorgungsform von Menschen mit Behinderungen.

Was kann Persönliche Assistenz?

Persönliche Assistenz eröffnet Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, aktiv, eigenverantwortlich und selbstbestimmt den Lebensalltag zu gestalten.

Was bedeutet Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen?

Persönliche Assistenz bedeutet für Menschen mit Behinderungen:

  • auf die Toilette zu können, wenn man muss (auch nachts) – nicht eine oder zwei Stunden später –
  • essen und trinken zu können, wenn man Hunger oder Durst hat – oder wenn es aus gesundheitlichen Gründen regelmäßig erforderlich ist
  • sich hinlegen zu können, wenn man müde und erschöpft ist – aufstehen zu können, wenn man es möchte
  • nachts gedreht zu werden, wenn man Schmerzen hat und nicht nach einem festgelegten Plan
  • die Nase putzen zu können, wenn es nötig ist – auch alle drei Minuten, wenn man Schnupfen hat
  • sich zu kratzen wenn es juckt
  • die Wohnung verlassen zu können, wann immer es gewünscht oder notwendig ist

Persönliche Assistenz bedeutet für Menschen mit Behinderungen also gleichberechtigt am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können, wie es für jeden Menschen ohne Behinderung selbstverständlich ist.