Am Egelsee 16, 07743 Jena

Vorbemerkung

Vorbemerkung

Pro-Assistenz Jena e.V. erbringt mit seinem Persönlichen Assistenzdienst ein Angebot, welches Menschen mit Behinderungen tatsächlich in die Lage versetzt, das in § 2 des sozialen Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) verankerte Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Pflegebedarf umzusetzen.

Auf Grundlage der Entwicklung der Gesetzgebung zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen, insbesondere durch den seit 1. Januar 2008 eingeführten Rechtsanspruch auf ein Trägerübergreifendes Persönliches Budget, gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 159 Abs. 5 SGB IX, bieten wir unseren Kunden Dienstleistungen an, welche sich am individuellen und tatsächlichen Bedarf orientiert.

Ein Persönliches Budget setzt einen Anspruch auf budgetfähige Sozialleistungen voraus. Menschen mit Behinderungen haben somit die Möglichkeit und das Recht, diese Leistungsansprüche in Form von Geldleistungen oder Gutscheinen als Alternative zu den bisherigen Sachleistungen zu erhalten.

Der Mensch mit Behinderung erhält die bewilligten Leistungen als Geldbetrag und kann damit auf Grundlage einer abzuschließenden Zielvereinbarung eigenständig darüber entscheiden, WANN, WO, WIE und durch WEN er seine der Leistung zu Grunde liegenden Bedarfe deckt und WIE und WODURCH die vereinbarten Ziele erreicht werden. Somit wurde für Menschen mit Behinderungen die Grundlage geschaffen, ihr Leben verstärkt in Selbstbestimmung und Eigenverantwortung zu führen.

Ausgehend von dieser Grundlage handelt Pro-Assistenz Jena e.V. mit seinem Persönlichen Assistenzdienst im öffentlichen Interesse und dient somit der konsequenten Durchsetzung des Willens der Gesetzgebung.

Das Handeln von Pro-Assistenz Jena e.V. verfolgt ausschließlich das Ziel der konsequenten Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts von Menschen mit Behinderungen. Dem Kunden werden größtmögliche Freiheiten belassen, da diese „Experten in eigener Sache“ sind.

Der Persönliche Assistenzdienst von Pro-Assistenz Jena e.V. ist kein „herkömmlicher“ ambulanter Pflegedienst im Sinne des Pflegeversicherungs-gesetzes sondern ein Assistenzdienst. Dies ist allen Beteiligten bewusst und wird offen kommuniziert.